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Verein für Hirn-Aneurysma-Erkrankte

Spendenkonto

Hypovereinsbank Gersthofen
IBAN: DE11720200702830195400
Swift (BIC): HYVEDEMM408

 

Hinweise zur Steuerbegünstigung gem. Freistellungsbescheid des Finanzamts Augsburg-Land zuletzt vom 02.12.2019:
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 A0. Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung fur diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV)
auszustellen.

Heinweis zur GKV - Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene nach § 20 h SGBV:

Dem Verein für Hirn-Aneurysma-Erkrankte - Der Lebenszweig e.V. wurde mit Bescheid vom 03.06.2019 für das Jahr 2019 zum dritten Mal in Folge eine Förderung durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene nach § 20 h SGB V zur Finanzierung der selbsthilfebezogenen Arbeit zur Verfügung gestellt. Näheres unter "über uns".

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Der Verein hat sich insoweit dem eigenen Leitbild entsprechend verfpflichtet:

Erklärung zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe zum Umgang mit Wirtschaftsunternehmen bei gleichzeitiger Förderung durch die Krankenkassen und/oder ihre Verbände nach § 20h Funftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)


Präambel
Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen richten ihre fachliche und politische Arbeit an den Bedurfnissen und den Interessen von behinderten und chronisch kranken Menschen und deren Angehörigen aus. Sie fördern die Selbstbestimmung behinderter und chronisch kranker Menschen.

Der Umgang mit Wirtschaftsunternehmen darf die Unabhängigkeit der Selbsthilfe nicht einschränken und muss transparent sein. Damit die Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe auch kunftig gewahrt wird, haben die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe bereits seit längerer Zeit eigene Leitsätze veröffentlicht. Diese stehen allen
Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen zur Verfugung.

Daruber hinaus beraten die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen uber die Zielsetzung und den Regelungsgehalt dieser Leitsätze in der Praxis. Mit der Anerkennung dieser Grundsätze verpflichtet sich der Antragsteller zur Wahrung seiner Neutralität und Unabhängigkeit. Diese Grundsätze wurden einvernehmlich mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe und den Spitzenverbänden der Krankenkassen erarbeitet und gelten seit dem Förderjahr 2007. Sie basieren auf den bereits
existierenden Leitsätzen der organisierten Selbsthilfe.


Grundsätze
I. Autonomie der Selbsthilfe
Die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können finanzielle Zuwendungen von Personen des privaten und öffentlichen Rechts, von Organisationen und von Wirtschaftsunternehmen entgegennehmen, sofern dadurch keine Abhängigkeit begrundet wird. Dazu ist Voraussetzung, dass keine uberwiegende Finanzierung der Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch Wirtschaftsunternehmen erfolgt (z. B. Pharma-, Medizinprodukteindustrie, Hilfsmittelhersteller). In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen muss die Autonomie uber die Inhalte ihrer Arbeit, deren Umsetzung sowie die Verwendung der Mittel bei der Selbsthilfe verbleiben.

II. Transparenz
Unterstützung durch und Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen sind transparent zu behandeln. Werbung von Wirtschaftsunternehmen ist zu kennzeichnen. Informationen von Wirtschaftsunternehmen werden kenntlich gemacht und nicht unkommentiert weitergegeben. Aussagen und Empfehlungen ohne Angabe von Quellen, insbesondere von Dritten, gehören nicht zur Informationspraxis von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Eingenommene Mittel aus Sponsoring und Förderung werden mindestens einmal jährlich veröffentlicht, getrennt nach
Sponsoren und Förderern.

III. Datenschutz
Sollten Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen personenbezogene Daten weitergeben, werden die Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten.


IV. Information
Sofern Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen Wirtschaftsunternehmen Kommunikationsrechte wie z. B. das Recht auf die Verwendung des Vereinsnamens oder des Logos in Publikationen, Produktinformationen, Internet, Werbung oder bei Veranstaltungen gewähren, sind hieruber schriftliche Vereinbarungen zu treffen. Sie sind auf Aufforderung zu veröffentlichen. Ausgeschlossen ist die unmittelbare oder mittelbare Bewerbung von Produkten, Produktgruppen oder Dienstleistungen zur Diagnose und Therapie von chronischen Erkrankungen oder Behinderungen.

V. Veranstaltungen

Die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen tragen dafur Sorge, dass bei von ihnen organisierten und durchgefuhrten Veranstaltungen stets die Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleiben. Dieser Anspruch gilt auch fur organisatorische Fragen. Die Auswahl des Tagungsortes, der Rahmen, der Ablauf und die Inhalte der Veranstaltung werden von der Selbsthilfe bestimmt. Reisekosten sollen sich an Bundes- bzw. den Landesreisekostengesetzen orientieren. Sofern Honorare gezahlt werden, sind diese maßvoll zu bemessen. Personenbezogene Daten von Teilnehmern an
Veranstaltungen werden nicht an Wirtschaftsunternehmen weitergegeben.

 

Informationen gem. Transparenzgrundsatz (vorstehend Ziff. II):

Zur Zeit gibt es keine zu veröffentlichenden Förderungen hierzu. 

FAQ

Welchen Verwendungszweck muss ich angeben?

Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre vollständige Anschrift an, so dass wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung zusenden können.

Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?

Der Verein hat gem. Freistellungsbescheid des Finanzamts Augsburg-Land, zuletzt vom 16.12.2016, bestätigt bekommen, dass die Körperschaft  folgende gemeinnützige Zwecke fördert:


Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 A0.

Die Körperschaft ist daher berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung fur diese Zwecke zugewendet
werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV)
auszustellen.

Die Körperschaft ist auch berechtigt, fur Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Sie können auch mit einem freiwilligen Betrag jedes Jahr als Fördermitglied dem Verein beitreten. Laden Sie sich hierzu unseren Mitgliedsantrag und senden Sie ihn ausgefüllt an uns zurück.

 

Wie werden die Spendengelder eingesetzt?

Die Spendengelder werden ausschließlich zu den Vereinszwecken eingesetzt. Die vereinseigene Kassenrevision prüft jährlich die Mittelverwendung, der Vorstand erteilt der Jahreshauptversammlung Bericht und letztlich werden die Buchhaltungsunterlagen vom Finanzamt regelmäßig Zwecks Ausstellung einer aktuellen Freistellungsbescheinigung geprüft.

Der Vorstand arbeitet ausschließlich ehrenamtlich, so dass die Mittel komplett dem Vereinszweck zu gute kommen. 

Ist eine periodische Spendenzahlung per Lastschrift möglich?
Die Körperschaft ist berechtigt, fur Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Sie können daher auch mit einem freiwilligen Betrag jedes Jahr als Fördermitglied dem Verein beitreten. Laden Sie sich hierzu unseren Mitgliedsantrag und senden Sie ihn ausgefüllt an uns zurück oder nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

 

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